Mit dem Führerschein der Klasse BE dürfen Pkw und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 7 Tonnen geführt werden. Wichtig ist, dass das Zugfahrzeug der Klasse B entspricht, also ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen hat. Somit kann der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von ebenfalls maximal 3,5 Tonnen haben.
Für die Fahrerlaubnisklasse BE ist keine theoretische Prüfung erforderlich. Stattdessen wird eine praktische Fahrprüfung abgelegt. Meist sind 4 bis 8 Übungsstunden sowie gesetzlich vorgeschriebene fünf Sonderfahrten ausreichend, um die Ausbildung abzuschließen. Der genaue Umfang wird durch den Fahrlehrer festgelegt, abhängig vom individuellen Lernfortschritt des Fahrschülers. Bei schnellerem Lernfortschritt kann der BE-Führerschein innerhalb weniger Tage erworben werden.

Voraussetzung: Klasse B (mindestens 1 Jahr)
Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 2 Jahre)
Biometrisches Passfoto
Personalausweis oder Reisepass
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
Ab 17 Jahren (begleitetes Fahren), ab 18 Jahren alleine
Antworten zu Klasse BE
Sie benötigen den BE-Führerschein, wenn Sie einen Anhänger mit mehr als 750kg zulässiger Gesamtmasse ziehen möchten.
Die Anzahl der Fahrstunden hängt von Ihren Fähigkeiten ab. Mindestens 3-5 Fahrstunden sind üblich.