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Führerschein Mofa - Kleinkraftrad

Fahrräder mit Hilfsmotor (auch zwei- oder dreirädrige Fahrräder) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h und einer maximalen Motorleistung von 1 kW (1,36 PS).

Führerschein Mofa - Kleinkraftrad

Voraussetzungen

Mindestalter 15 Jahre

Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)

Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtseinheiten)

Biometrisches Passfoto

Personalausweis oder Reisepass

Eigenes Mofa

Ausbildung & Informationen

Informationen über der Fahrerlaubnisklasse

Mindestalter 15 Jahre

Fahrräder mit Hilfsmotor (zwei- oder dreirädrig) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h und max. Motorleistung 1 kW (1,36 PS)

Keine behördliche Anmeldung erforderlich

Prüfbescheinigung statt Führerschein

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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Antworten zu Klasse Mofa

Kleinkrafträder bis 50ccm Hubraum und maximal 25 km/h Höchstgeschwindigkeit.

Ja, das Tragen eines Helms ist bei Mofas gesetzlich vorgeschrieben.

Wir stellen kein Mofa zur Verfügung. Für die praktische Ausbildung muss ein eigenes Mofa mitgebracht werden.