Fahrräder mit Hilfsmotor (auch zwei- oder dreirädrige Fahrräder) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h und einer maximalen Motorleistung von 1 kW (1,36 PS).

Mindestalter 15 Jahre
Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtseinheiten)
Biometrisches Passfoto
Personalausweis oder Reisepass
Antworten zu Klasse Mofa
Kleinkrafträder bis 50ccm Hubraum und maximal 25 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Ja, das Tragen eines Helms ist bei Mofas gesetzlich vorgeschrieben.