Fahrräder mit Hilfsmotor (auch zwei- oder dreirädrige Fahrräder) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h und einer maximalen Motorleistung von 1 kW (1,36 PS).

Mindestalter 15 Jahre
Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtseinheiten)
Biometrisches Passfoto
Personalausweis oder Reisepass
Eigenes Mofa
Mindestalter 15 Jahre
Fahrräder mit Hilfsmotor (zwei- oder dreirädrig) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h und max. Motorleistung 1 kW (1,36 PS)
Keine behördliche Anmeldung erforderlich
Prüfbescheinigung statt Führerschein
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Antworten zu Klasse Mofa
Kleinkrafträder bis 50ccm Hubraum und maximal 25 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Ja, das Tragen eines Helms ist bei Mofas gesetzlich vorgeschrieben.
Wir stellen kein Mofa zur Verfügung. Für die praktische Ausbildung muss ein eigenes Mofa mitgebracht werden.