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Führerschein Klasse AM - Moped und Roller

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge, dreirädrige Kleinkrafträder sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge. Ab 15 Jahren nur im Inland erlaubt.

Führerschein Klasse AM - Moped und Roller

Mindestalter 15 Jahre

Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)

Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtseinheiten)

Biometrisches Passfoto

Personalausweis oder Reisepass

Ausbildung & Informationen

Informationen über der Fahrerlaubnisklasse

Ab 15 Jahre

1. Leicht zweirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klasse L1e-B Zweirädiges Kleinkraftrad)

bis 45 km/h | bis 50 cm³ (Fremdzündungsmotor) | bis 4 kW (Leistung)

2. Dreirädrige Kleinkrafträder (EU-Klasse L2e, Leermasse bis 270 kg)

3. Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge (z.B. Quad) (EU-Klasse L6e, Leermasse bis 425 kg) jeweils

bis 4 kW | bis 45 km/h | bis 50 cm³ (Fremdzündungsmotor) | bis 500 cm³ (Selbstzündungsmotor)

nicht mehr als 2 Sitzplätze

Vierradmobil (L6e-B) bis 6 kW

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Antworten zu Klasse AM

Mopeds und Roller bis 50ccm Hubraum und maximal 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.

Ja, das Tragen eines Helms ist bei Mopeds und Rollern gesetzlich vorgeschrieben.