Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge, dreirädrige Kleinkrafträder sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge. Ab 15 Jahren nur im Inland erlaubt.

Mindestalter 15 Jahre
Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtseinheiten)
Biometrisches Passfoto
Personalausweis oder Reisepass
Ab 15 Jahre
1. Leicht zweirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klasse L1e-B Zweirädiges Kleinkraftrad)
bis 45 km/h | bis 50 cm³ (Fremdzündungsmotor) | bis 4 kW (Leistung)
2. Dreirädrige Kleinkrafträder (EU-Klasse L2e, Leermasse bis 270 kg)
3. Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge (z.B. Quad) (EU-Klasse L6e, Leermasse bis 425 kg) jeweils
bis 4 kW | bis 45 km/h | bis 50 cm³ (Fremdzündungsmotor) | bis 500 cm³ (Selbstzündungsmotor)
nicht mehr als 2 Sitzplätze
Vierradmobil (L6e-B) bis 6 kW
Antworten zu Klasse AM
Mopeds und Roller bis 50ccm Hubraum und maximal 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Ja, das Tragen eines Helms ist bei Mopeds und Rollern gesetzlich vorgeschrieben.