Automatik
Die Fahrerlaubnisklasse B SZ 78 ist eine spezielle Variante der Klasse B, die ausschließlich für Fahrzeuge mit Automatikgetriebe gilt. Diese Klasse ermöglicht es dem Führerscheininhaber, PKWs, Geländewagen und leichte Nutzfahrzeuge mit Automatikgetriebe zu fahren, jedoch nicht Fahrzeuge mit Schaltgetriebe. Diese Einschränkung ist ideal für Fahrer, die ausschließlich moderne Automatikfahrzeuge nutzen möchten. Um die Fahrerlaubnis der Klasse B SZ 78 zu erlangen, müssen Bewerber eine theoretische und praktische Prüfung ablegen, die sich auf Automatikfahrzeuge konzentriert.

Mindestalter 17 Jahre (begleitetes Fahren)
Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtseinheiten)
Biometrisches Passfoto
Personalausweis oder Reisepass
Kraftfahrzeuge ausgenommen der Klassen AM, A1, A2 und A
Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zGM
Max. 8 Sitzplätze + 1 Fahrersitz
Auch mit Anhänger bis zu 750 kg, sofern Kombination max. 3500 kg nicht überschreitet
Ab 17 Jahren (begleitetes Fahren), nur in Deutschland (Ausnahme Österreich) - ab 18 Jahren alleine
Nur in Deutschland: Dreiräderige Kfz. (z.B. Trikes, ab 21 Jahre auch mit mehr als 15 kW)
Antworten zu Klasse B SZ 78
Schlüsselzahl 78 bedeutet, dass Sie nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren dürfen.
Ja, mit einer praktischen Prüfung können Sie die Beschränkung aufheben lassen.