Schalter & Automatik
Die Schlüsselzahl 197 wird in den Führerschein eingetragen, wenn die praktische Fahrprüfung der Klasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wurde. Trotzdem berechtigt die Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 197 zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe.
Es müssen mindestens 10 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert werden.
Nach den Fahrstunden ist eine mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen mit einem Fahrlehrer durchzuführen. Dabei wird überprüft, ob der sichere und sachgerechte Umgang mit einem Schaltgetriebe beherrscht wird. Es handelt sich nicht um eine Fahrerlaubnisprüfung, der Nachweis erfolgt intern durch die Fahrschule.

Mindestalter 17 Jahre (begleitetes Fahren)
Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtseinheiten)
Biometrisches Passfoto
Personalausweis oder Reisepass
Kraftfahrzeuge ausgenommen der Klassen AM, A1, A2 und A
Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zGM
Max. 8 Sitzplätze + 1 Fahrersitz
Auch mit Anhänger bis zu 750 kg, sofern Kombination max. 3500 kg nicht überschreitet
Ab 17 Jahren (begleitetes Fahren), nur in Deutschland (Ausnahme Österreich) - ab 18 Jahren alleine
Nur in Deutschland: Dreiräderige Kfz. (z.B. Trikes, ab 21 Jahre auch mit mehr als 15 kW)
Antworten zu Klasse B SZ 197
Schlüsselzahl 197 bedeutet, dass Sie speziell für Elektrofahrzeuge ausgebildet wurden.
Ja, der B SZ 197 berechtigt Sie zum Fahren aller Fahrzeuge der Klasse B.