Schalter & Automatik
Die Schlüsselzahl 197 wird in den Führerschein eingetragen, wenn die praktische Fahrprüfung der Klasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wurde. Trotzdem berechtigt die Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 197 zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe.
Es müssen mindestens 10 Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert werden.
Nach den Fahrstunden ist eine mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen mit einem Fahrlehrer durchzuführen. Dabei wird überprüft, ob der sichere und sachgerechte Umgang mit einem Schaltgetriebe beherrscht wird. Es handelt sich nicht um eine Fahrerlaubnisprüfung, der Nachweis erfolgt intern durch die Fahrschule.

Ausbildung ab 16,5, Führerschein ab 17 (BF17)
Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtseinheiten)
Biometrisches Passfoto
Personalausweis oder Reisepass
Kraftfahrzeuge eingeschlossen der Klasse AM
Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zGM
Max. 8 Sitzplätze + 1 Fahrersitz
Auch mit Anhänger bis zu 750 kg, sofern Kombination max. 3500 kg nicht überschreitet
Ausbildung ab 16,5, Führerschein ab 17 (BF17) – ab 18 Jahren uneingeschränkt
Nur in Deutschland: Dreiräderige Kfz. (z.B. Trikes, ab 21 Jahre auch mit mehr als 15 kW)
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Antworten zu Klasse B SZ 197
Nein, müssen Sie nicht.
Die Schlüsselzahl bedeutet, dass Sie in der praktischen Ausbildung das Schalten erlernen. Dafür sind mindestens 10 Fahrstunden mit Schaltgetriebe vorgesehen sowie eine 15-minütige Testfahrt mit dem Fahrlehrer. Die praktische Prüfung wird mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe durchgeführt.
Ja, der B SZ 197 berechtigt Sie zum Fahren aller Fahrzeuge der Klasse B.