
Alle Motorrad-Führerscheinklassen in Frankfurt (Oder)
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Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge, dreirädrige Kleinkrafträder sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge. Ab 15 Jahren nur im Inland erlaubt.

Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 15 kW

Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS)

Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge ohne Begrenzung bei Hubraum oder Geschwindigkeit

Ermöglicht es, mit 21 Jahren Krafträder der Klasse A zu fahren – allerdings mit einer Leistungsbegrenzung von maximal 35 kW und einem Leistungsgewicht von höchstens 0,2 kW/kg.

Fahrräder mit Hilfsmotor (auch zwei- oder dreirädrige Fahrräder) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h und einer maximalen Motorleistung von 1 kW (1,36 PS).
Antworten zu Motorrad-Führerscheinklassen
AM (Moped), A1 (bis 125ccm), A2 (bis 35kW), A (alle Motorräder). Die Klassen bauen aufeinander auf.
Ja, mit 24 Jahren können Sie direkt die Klasse A machen. Mit 20 Jahren können Sie A2 machen und nach 2 Jahren auf A erweitern.
Die Anzahl der Fahrstunden ist individuell. Mindestens 12 Sonderfahrten sind vorgeschrieben, davon 4 auf der Autobahn und 3 bei Dunkelheit.